Alservorstadt-Krankenhaus

Zusammenfassung aus: Wikipedia

Das Wiener Findelhaus wurde 1784 von Kaiser Joseph II. gegründet und bestand bis 1910. Es gehörte zu den größten derartigen Institutionen der Welt, die Sterblichkeitsrate zu den höchsten. Ein Großteil der rund 750.000 Kinder, die während seines Bestehens aufgenommen wurden, kamen im angeschlossenen Gebärhaus zur Welt. Das Findelhaus hatte keine Drehlade, es wurden nur Kinder von ledigen Müttern aufgenommen.

Geschichte

Als Vorläufer des Wiener Gebär- und Findelhauses fungierten seit dem 17. Jahrhundert das Chaossche Stiftungshaus mit einem Haus "für die Findel- und unerzogenen Hausarmenkinderwaisen" und seit Beginn des 18. Jahrhunderts das Wiener Bürgerspital mit einer Außenstelle in Sankt Marx, in der die "Gebäranstalt für ledige und Heilanstalt für syphilitische Frauen", untergebracht war. Die gemeinsame Unterbringung von unehelich gebärenden und syphiliskranken Frauen erfolgte, weil für beides dieselbe Ursache gesehen wurde: die als Krankheit geltende Unzucht, worunter jede sexuelle Handlung außerhalb der Ehe fiel. Die Kinder wurden gegen Bezahlung einer Taxe oder bei Mittellosigkeit gratis im Stiftungshaus aufgenommen und an Pflegeeltern weitervermittelt. Zwecks Abschreckung konnten die Frauen von der Bevölkerung besichtigt werden, wodurch sie Spott und Hohn über sich ergehen lassen mussten. 

Nachdem sich in den 1890er-Jahren das Verhältnis zwischen Gebär- und Findelhaus zu ändern begann, kam es mit Beginn des 20. Jahrhunderts zu einer Reorganisation. Das Gebärhaus beschränkte sich nicht mehr auf ledige Mütter, es kamen auch viele verheiratete Mütter, die ihre Kinder anschließend mit nach Hause nahmen. Das Findelhaus entwickelte sich immer mehr zu einer Fürsorgeeinrichtung, an der mittellose Eltern ihre Kinder vorübergehend unterbringen konnten. Zwischen 1893 und 1902 stieg der Anteil zeitweiliger Aufnahmen von knapp vier auf 16 %. Mit 1. Jänner 1909 kam es zur offiziellen Trennung, bei der die Gebäranstalt in die Verwaltung des k.k. Krankenanstaltenfonds überging. Aus der Findelanstalt wurde das weiterhin unter niederösterreichischer Landesverwaltung stehende und nach Gersthof übersiedelte Landeszentralkinderheim.

Politisches Ziel 

Das Ziel der Gründung des Wiener Findelhauses und des angeschlossenen Gebärhauses waren der Schutz der Neugeborenen vor den unkontrollierbaren Ereignissen nach einer erfolgten Kindesweglegung oder Kindsmord (dieser kam jedoch weitaus seltener vor, als die Argumente der Befürworter vermuten ließen) und der gleichzeitige Schutz von Mutter und Kind durch eine Geburt unter medizinischer Aufsicht.